Woher haben wir deine Adresse?

Du fragst dich, woher die Adressdaten stammen, die wir für die Postkarte verwendet haben? Nach §50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz können alle Parteien vor Wahlen die Adressen von Wahlberechtigten bekommen. Wir nehmen Datenschutz ernst und verwenden diese Daten ausschließlich für den rechtlich vorgesehenen Zweck.

Im Anschluss werden die Daten vollständig gelöscht. Falls du dies
zukünftig nicht möchtest, hast du das Recht, der Übermittlung deiner Daten zu widersprechen. Wende dich hierzu direkt an deine Gemeindeverwaltung.