Pressemitteilung
Gewalt gegen Frauen darf nicht erst dann Thema werden, wenn es zu einer tödlichen Eskalation kommt. Nach dem Femizid in Offenburg wird erneut deutlich: Neben konsequentem Schutz der von Gewalt Betroffenen muss die Gesellschaft früher bei den Täter*innen ansetzen. Die Offenburger Landtagsabgeordnete und stellvertretende Innenausschussvorsitzende, Maren Seifert (GRÜNE), hat sich deshalb bei der Sozialen Rechtspflege Ortenau e.V. über Täter*innenarbeit und Möglichkeiten der Gewaltprävention informiert.
„Jede getötete Frau ist eine zu viel. Wir müssen uns als Gesellschaft fragen, wie wir früher intervenieren können, bevor Gewalt eskaliert“, sagt Seifert. „Täter*innenarbeit ist Opferschutz. Wer Gewalt verhindern will, muss auch mit den Menschen arbeiten, die Gewalt ausüben oder Gefahr laufen, gewalttätig zu werden.“
Die Soziale Rechtspflege Ortenau leistet hierfür wichtige Arbeit. Der freie Verein ist aus der Gefangenenfürsorge und Straffälligenhilfe entstanden und begleitet Menschen vor und nach der Haft. Dazu gehören unter anderem Beratungen in Justizvollzugsanstalten, Schuldnerberatung, Eltern-Kind-Projekte sowie Angebote für die Wiedereingliederung nach der Haft beispielsweise durch vom Verein betreute Wohngruppen in Offenburg und Lahr und Unterstützung bei der Rückkehr in Arbeit.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Gewaltprävention. Die Soziale Rechtspflege bietet Anti-Gewalt-Kurse und zunehmend auch Einzelgespräche an. „Gewalt ist kein Problem einzelner Milieus“, betont Sozialarbeiterin Marion Haller von der Sozialen Rechtspflege Ortenau. „Gerade bei häuslicher Gewalt müssen wir genauer hinschauen. Hinter gewalttätigem Verhalten stehen häufig komplexe Ursachen, etwa eigene Gewalterfahrungen, Traumatisierungen oder erlernte Muster. Das entschuldigt Gewalt nicht, aber es zeigt, warum professionelle Täter*innenarbeit notwendig ist.“
Nach Angaben der Sozialen Rechtspflege wurden 2025 in der Ortenau 130 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, bei denen 140 Kinder unter 18 Jahren betroffen waren. Rund 95 Beratungen wurden durch die Soziale Rechtspflege durchgeführt. Etwa 90 Prozent der beratenen Täter*innen waren Männer.
Die Arbeit der Sozialen Rechtspflege erfolgt häufig auf Initiative von Jugendämtern, Familiengerichten und Staatsanwaltschaften. Verfahren können zum Beispiel gegen die Auflage eingestellt werden, an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Im Gespräch wies Haller zudem auf das österreichische Modell hin, bei dem nach häuslicher Gewalt bereits frühzeitig verpflichtende Beratungsgespräche angeordnet werden können. Solche Ansätze könnten wichtige Impulse liefern, wie Interventionen auch in Deutschland früher ansetzen können. Für diese wichtige Arbeit fehlt bislang jedoch eine verlässliche Regelfinanzierung.
„Der Schutz von Frauen vor Gewalt gehört ins Zentrum unserer Sicherheitspolitik und ist ein zentraler Bestandteil innerer Sicherheit. Wenn wir Gewalt verhindern wollen, dürfen wir Prävention nicht dem Zufall überlassen“, unterstreicht Seifert. „Die Arbeit von Organisationen wie der Sozialen Rechtspflege ist ein wesentlicher Baustein für mehr Sicherheit und zeigt eindrucksvoll, wie Prävention durch Täter*innenarbeit konkret funktionieren kann. Sie muss deshalb unbedingt dauerhaft abgesichert werden.“
Beratung bei häuslicher Gewalt finden Sie bei:
Soziale Rechtspflege Ortenau e.V.
Goldgasse 17/19, 77652 Offenburg; Tel.: 0781 74926
Stefanienstraße 54, 77933 Lahr; Tel.: 07821 37992
E-Mail: offenburg@rechtspflege-ortenau.de
www.rechtspflege-ortenau.de
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