Die Verfassungswidrigkeit einer Partei ist auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht festzustellen. Diese Feststellung kann erfolgen und eine Partei verboten werden, wenn eine Partei mit ihren Zielen oder durch ihre Anhänger*innen darauf abstellt, unsere freiheitlich-demokratische Grund-ordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Entscheidend ist dafür, ob sich eine Partei gegen die Menschen-würde, das Demokratie-prinzip oder das Rechtsstaatsprinzip wendet. Es reicht bereits aus, wenn einer dieser zentralen Bestandteile unserer Demokratie angegriffen wird.
In der Diskussion um ein Parteiverbot fehlte bislang eine belastbare Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD. Das neue, über 1.500 Seiten starke Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) füllt genau diese Lücke und bringt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren auf eine neue Grundlage. Acht Expert*innen haben über ein Jahr lang mehr als 3 Millionen öffentliche Äußerungen und Dokumente der AfD ausgewertet. Finanziert wurde das Gutachten ausschließlich über private Spenden von mehr als 20.000 Menschen – es gab also keinen politischen Auftraggebenden.
Das Besondere daran: Das Gutachten untersucht nicht nur einzelne rechtsextreme Aussagen. Es versucht, die AfD vollständig zu erfassen und betrachtet ihre Landesverbände, Wahlprogramme, Positionen ihrer Parlaments-fraktionen und Äußerungen ihrer Funktionär*innen. Es prüft außerdem systematisch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot. Dabei sind die Wissenschaftler*innen ohne Erwartung eines konkreten Ergebnisses, also unvoreinge-nommen und frei, an die Untersuchung herangegangen und haben die Vorschriften des Artikel 21 Grundgesetz sehr eng ausgelegt.
Dennoch kommt das Gutachten auf der Grundlage von mehr als 2.500 Belegen zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist und ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Erfolg hätte.
Denn die AfD richtet sich laut Gutachten gegen das Demokratieprinzip, indem sie ihre politischen Gegner*innen unterdrücken und strafrechtlich verfolgen will. Und sie richtet sich gegen die Menschenwürde, weil ihre rassistisch geprägte Vorstellung von Politik unterschiedliche Klassen von Menschen einführt. Das Gutachten stellt zudem erschreckend viele Parallelen der AfD zu der bereits wegen verfassungsfeindlicher Ziele von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen NPD fest und macht deutlich, dass die AfD sogar häufig in ihren Forderungen noch konkreter wird als die NPD. Die Analyse zeigt außerdem, dass sich innerhalb der AfD keine relevante Kraft mehr gegen die verfassungsfeindlichen Positionen stellt und dass diese als prägend für die Partei insgesamt gesehen werden müssen. Es gibt also keine „gemäßigte“ AfD.
Für uns bleibt daher die Frage: Wann und wie wird ein AfD-Verbotsverfahren endlich eingeleitet?!
Die Grünen auf Bundesebene haben erneut die Initiative ergriffen und die demokratischen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Sollten im Bundestag keine Mehrheiten für einen solchen Antrag zu erzielen sein, sehe ich die Grünen auf Landesebene in der Pflicht, über eine Bundesratsinitiative tätig zu werden.
Eine wehrhafte Demokratie darf nicht warten, bis es zu spät ist. Wo eine Partei darauf hinarbeitet, Menschen-würde und Demokratie abzuschaffen, muss unser Rechtsstaat seine ihm zur Verfügung stehenden Werkzeuge nutzen.
Unsere Demokratie ist stark. Aber sie bleibt es nur, wenn wir alle sie entschlossen verteidigen. Unterzeichne also unseren Aufruf zur Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens und komm zur Demo am 4. Juli in Erfurt.
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